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Nr. 60/2023/39

Nr. 60/2023/39 – Abbruchbewilligung; Abbruch einer in einem kommunalen Inventar einge-tragenen und in einer kommunalen Schutzzone befindlichen Liegenschaft; Notabbruch – Art. 6 Abs. 1, Art. 7, Art. 8 Abs. 1 und Art. 8b Abs. 2 NHG/SH; Art. 55 und Art. 56 BNO Thayngen.

Schaffhausen · 2024-02-23 · Deutsch SH
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Der Abbruch des Ökonomieteils einer im kommunalen Inventar der erhaltenswerten Bauten eingetragenen Liegenschaft bedarf keiner vorgängigen Inventarentlassung, wenn der Abbruch den Schutzzielen nicht widerspricht (E. 3.3). Der blosse Umstand, dass sich eine Baute in einer Ensemble-Schutzzone nach Art. 7 NHG/SH befindet, steht einem Abbruch der Baute nicht entgegen (E. 3.4). Ohne fachtechnische Beurteilung lassen sich im konkreten Fall die Erforderlichkeit und Dringlichkeit eines Abbruchs des Ökonomiegebäudes und damit die Zulässigkeit eines Notabbruchs nicht zuverlässig beurteilen (E. 3.6). OGE 60/2023/39 vom 16. Februar 2024 Veröffentlichung im Amtsbericht